1983: Ausweisung des NSG „Kleine Qualle“ Ausweisung des NSG „Kleine Qualle“ von Hergershausen und Kauf eines Vernetzungsgrundstücks. Mit dieser Ausweisung konnte ein Grünlandrest von 27 ha ehemaliger Gersprenzaue vor dem Umbruch gerettet werden. Gleichzeitig konnte der NABU-Kreisverband ein Grundstück erwerben, das die „Kleine Qualle“ mit dem Gebiet „Auf dem Sand“ verbindet. Die Ortsgruppe Münster beteiligte sich an dem Kauf.
1984: Amphibientümpel Pacht von drei weiteren Gründstücken und Anlage eines Amphibientümpels im „Seerich“.
1985: Faulbruch von Münster“Ausweisung des NSG „Faulbruch von Münster. Leider wurde das ehemalige Feuchtgebiet „Werschloch“ von der Autobahn durchschnitten, so dass nur ein Teil des wertvollen Erlenbruchwaldes und Reste der Feuchtwiesen mit 77 ha unter Naturschutz gestellt werden konnten. Zwei weitere Flachgewässer wurden „Auf dem Sand“ angelegt, die sich im Laufe der Jahre zu wertvollen Feuchtwiesen mit Schilfflächen und Staudenfluren entwickelten.
1986: „Wildacker“Der „Wildacker“ wird zu wertvollem Trockenrasengelände umgestaltet. Er ist Standort von Silbergrasfluren und Bergsandglöckchen.
1987: Weitere Flachgewässer Gemeinsam mit dem NAJU Hessen wurde ein weiteres Flachwasser angelegt.
1988: Hochstand Zur Überwachung und für Beobachtungszwecke wurde ein Hochstand
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