Artenschutz kennt keine Grenzen

Forderungen des Naturschutzbundes an das geplante neue hessische Naturschutzgesetz.

Der NABU Hessen fordert die Landesregierung auf, das geplante neue hessische
Naturschutzgesetz rasch zu verabschieden. „Wie die Weltnaturschutzkonferenz in Montreal
zeigt, braucht es mehr Anstrengungen, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Auch
Hessen ist in der Pflicht. Mit einem neuen Naturschutzgesetz kann das Land wichtige
Akzente setzen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Eine schnelle
Verabschiedung sei auch deshalb nötig, da es mehrere laufende Vertragsverletzungs-
Verfahren der Europäischen Union gibt, die erhebliche Defizite im Naturschutzrecht beim
Europäischen Gerichtshof zur Anzeige gebracht haben. Der vorliegende Entwurf des neuen
Gesetzes müsse deshalb zeitnah beraten und Anfang nächsten Jahres im Landtag
beschlossen werden.
Der NABU Hessen begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf, da er einige Fortschritte
aufweist. „Im neuen Gesetz wird der Artenschutz deutlich gestärkt. So gibt es bessere
Regelungen zum Schutz von Insekten, zur Verringerung von Lichtverschmutzung, zur
Sicherung von Großvogelarten und zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden“, freut
sich Eppler. Auch beim Schutz wandernder Tierarten, beim Wildtier-Management für
konfliktträchtige Arten sowie bei der Einrichtung eines Biotopverbundes und der Etablierung
von Fördergebieten für den Artenschutz gebe es positive Entwicklungen. Darüber hinaus
werde der Schutz besonderer Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen durch das
Gesetz gestärkt. So könnten die Verbesserung des Managements von Europäischen
Schutzgebieten, der Schutz von Mooren und von naturnahen Flussauen sowie die Sicherung
von Naturwäldern Lebensräume für eine große Zahl bedrohter Arten schaffen. Die öffentliche
Hand übernehme mehr Verantwortung durch die Bereitstellung öffentlicher Flächen für den
Natur- und Artenschutz.
Mit der Förderung außerschulischer Natur- und Umweltbildung sowie dem Recht auf
Naturerlebnis stärke das neue Gesetz das Umweltbewusstsein. „Es ist gut, dass der
Gesetzentwurf auch dem wachsenden Bedürfnis der Menschen Rechnung trägt, Natur in
Ruhe genießen zu können“, so der Biologe Eppler. Zudem würden die Beteiligungsrechte
der Naturschutzverbände gestärkt und die Transparenz bei Planungen der Behörden erhöht.

Der NABU Hessen mahnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aber auch einige
notwendige Verbesserungen an: Das neue Naturschutzgesetz dürfe sich nicht nur auf den
Schutz bestehender Lebensräume konzentrieren, sondern müsse auch die
Wiederherstellung bedrohter Biotope und Artvorkommen in den Fokus nehmen. Einige Ziele
müssten zudem durch messbare Größen noch konkretisiert werden. So sei es äußerst
wichtig, die bisher nicht erreichten Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie,
Wildnisgebiete auf 2 Prozent der Landesfläche und Naturwälder auf 5 Prozent der
Waldfläche einzurichten, in das Gesetz mit aufzunehmen. Auch die Errichtung eines
effektiven Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes in allen hessischen Landkreisen
sei dem Entwurf noch hinzuzufügen. „Die Zeit ist reif für eine Stärkung des Schutzes der
Artenvielfalt auch im hessischen Naturschutzgesetz“, so Eppler.

Veranstaltungen 2024

Allgemeine Informationen Alle Veranstaltungen der NABU-Gruppe Münster werden rechtzeitig in der örtlichen Presse veröffentlicht. Sie richten sich an alle Naturliebhaber:innen. Wer sich für den Schutz

Mehr Infos »

Fledermaushotline

Die Fledermaushotline ist unter folgender Nummer zu erreichen: 0157-59663073  oder 06071-32488    Des weiteren können Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: fledermaus@nabu-muenster-hessen.de Weitere Tipps und Informationen

Mehr Infos »

Naturnahe Gärten

Empfehlungen für die Gestaltung von naturnahen Gärten. Die regelmäßig vom Umweltamt Hessen veröffentlichte „Rote Liste der Vogelarten Hessen“ weist erneut zum Teil dramatische Rückgänge bei

Mehr Infos »

Adresse & Kontakt

NABU Münster-Hessen
Frankfurter Straße 44
64839 Münster

info@nabu-muenster-hessen.de

Spendenkonto

Sparkasse Dieburg
Bankleitzahl 50852651

IBAN DE25 5085 2651 0136 0090 81
BIC: HELADEF1DIE