Forderungen des Naturschutzbundes an das geplante neue hessische Naturschutzgesetz.
Der NABU Hessen fordert die Landesregierung auf, das geplante neue hessische Naturschutzgesetz rasch zu verabschieden. „Wie die Weltnaturschutzkonferenz in Montreal zeigt, braucht es mehr Anstrengungen, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Auch Hessen ist in der Pflicht. Mit einem neuen Naturschutzgesetz kann das Land wichtige Akzente setzen“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Eine schnelle Verabschiedung sei auch deshalb nötig, da es mehrere laufende Vertragsverletzungs- Verfahren der Europäischen Union gibt, die erhebliche Defizite im Naturschutzrecht beim Europäischen Gerichtshof zur Anzeige gebracht haben. Der vorliegende Entwurf des neuen Gesetzes müsse deshalb zeitnah beraten und Anfang nächsten Jahres im Landtag beschlossen werden. Der NABU Hessen begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf, da er einige Fortschritte aufweist. „Im neuen Gesetz wird der Artenschutz deutlich gestärkt. So gibt es bessere Regelungen zum Schutz von Insekten, zur Verringerung von Lichtverschmutzung, zur Sicherung von Großvogelarten und zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden“, freut sich Eppler. Auch beim Schutz wandernder Tierarten, beim Wildtier-Management für konfliktträchtige Arten sowie bei der Einrichtung eines Biotopverbundes und der Etablierung von Fördergebieten für den Artenschutz gebe es positive Entwicklungen. Darüber hinaus werde der Schutz besonderer Lebensräume für gefährdete Tiere und Pflanzen durch das Gesetz gestärkt. So könnten die Verbesserung des Managements von Europäischen Schutzgebieten, der Schutz von Mooren und von naturnahen Flussauen sowie die Sicherung von Naturwäldern Lebensräume für eine große Zahl bedrohter Arten schaffen. Die öffentliche Hand übernehme mehr Verantwortung durch die Bereitstellung öffentlicher Flächen für den Natur- und Artenschutz. Mit der Förderung außerschulischer Natur- und Umweltbildung sowie dem Recht auf Naturerlebnis stärke das neue Gesetz das Umweltbewusstsein. „Es ist gut, dass der Gesetzentwurf auch dem wachsenden Bedürfnis der Menschen Rechnung trägt, Natur in Ruhe genießen zu können“, so der Biologe Eppler. Zudem würden die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände gestärkt und die Transparenz bei Planungen der Behörden erhöht.
Der NABU Hessen mahnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf aber auch einige notwendige Verbesserungen an: Das neue Naturschutzgesetz dürfe sich nicht nur auf den Schutz bestehender Lebensräume konzentrieren, sondern müsse auch die Wiederherstellung bedrohter Biotope und Artvorkommen in den Fokus nehmen. Einige Ziele müssten zudem durch messbare Größen noch konkretisiert werden. So sei es äußerst wichtig, die bisher nicht erreichten Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie, Wildnisgebiete auf 2 Prozent der Landesfläche und Naturwälder auf 5 Prozent der Waldfläche einzurichten, in das Gesetz mit aufzunehmen. Auch die Errichtung eines effektiven Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes in allen hessischen Landkreisen sei dem Entwurf noch hinzuzufügen. „Die Zeit ist reif für eine Stärkung des Schutzes der Artenvielfalt auch im hessischen Naturschutzgesetz“, so Eppler.
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